Entsorgung von Holz A1-A3 im ganzen Bundesgebiet möglich
HOLZ A1-A3 CONTAINER
Entsorgung von Holz der Altholzklassen A1- A3
Altholzklasse A1:
Darunter versteht man Holz das ohne Rückstände von Farben, Leimen oder anderen chemischen Substanzen in die Entsorgung gelangt. Bretter die unbehandelt sind, eben Naturbelassen.
- Holz, welches beim Abholzen entsteht
- Paletten und Kisten
- Balken
- Reste von Sägearbeiten
- Holzbriketts
- Stützbalken ohne Lasur
Altholzklasse A2:
Unter der Altholzklasse 2 versteht man Holz das durch Verleimen, beschichten, bestreichen, lackieren oder auf andere Art und Weise behandelt und aufgebessert wurde. Zur Altholzklasse II zählt Holz mit nicht halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung und kein Holzschutzmittel.
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Schalhölzer von Baustellen
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen)
- Bauspanplatten
- Möbel ohne PVC-Beschichtungen
- Brennholz
Altholzklasse 3:
Altholz das man mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung erwerben kann das allerdings ohne Holzschutzmittel bearbeitet ist, zählt zu dieser Kategorie
- sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- PVC-Beschichtungen
Verfügbare Größen: 3 m³, 5 m³, 7 m³, 10 m³, 20 m³, 30 m³, 40 m³
Preise ab 185€ incl.Mwst.
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